Wieviel Social Media geht am Arbeitsplatz?

Justitia mit Social Icons

Ich bin kein Jurist, darum habe ich sehr gerne eine Einladung der Societät AC-Tischendorf (“ACT”) zu einem “Knowledge Breakfast” mit dem Titel “‘Social Media am Arbeitsplatz’ – Die Umsetzung” angenommen.
Das Frühstück fand in der schönen Villa der Societät im Frankfurter Westend statt, alles fein. Den ca. 10 “Externen” standen die 2 Referenten von ACT, die Fachjuristen Dr. Block und Dr. Wäßle gegenüber.
Die beiden führten durch das Handout Social Media am Arbeitsplatz, das hier mit der Genehmigung von ACT anhängt.
Es ist lesenswert für den, der dieses Thema in seinem Unternehmen regeln muss, eher also für den Chef, als für den Mitarbeiter.

Es versteht sich von selbst, dass so eine Präsentation keine Beratung durch den Fachjuristen ersetzt. Aber sie gibt wertvolle Hinweise und Tips und weist auf Problemzonen hin, die die meisten Laien wie auch mancher fachfremde Jurist vermutlich übersehen hätten.
Deutlich wurde mir bei dem Event:

  • Es sind viele verschiedene Gesetze und Verordungsrahmen zu beachten, u.a. Datenschutzrecht, Wettbewerbsrecht, Fernmelderecht, Arbeitsrecht. Die haben unterschiedliche Ziele, aber auch unterschiedliche “Reife”, Ausgewogenheit, Angemessenheit, Klarheit. Widerspruchsfrei ist die Rechtslage also nicht.
  • Das Thema ist fachlich dynamisch, Vieles ist noch unklar oder ungenügend geregelt, Kreativität und technische Entwicklung überholen rechtliche Regelungen schneller, als diese verabschiedet werden. Auf hoher See ist man sicherer.

Aspekte, die ich als juristischer Laie vermutlich übersehen hätte, waren u.a.:

  1. Der Arbeitgeber kann anscheinend nicht einfach von seinem Mitarbeitern eine bestimmte Art der Selbstdarstellung im Netz (z.B. in XING) verlangen.Was er darf und was nicht sollte geregelt sein.
  2. Auch wenn der Mitarbeiter in seiner Freizeit einem Kunden z.B. in einem Forum fachlichen Rat gibt (z.B. als kompetenter Dachdecker der Firma “Ruhfkings”) und eine Pfanne fällt dann dem Nachbarn auf den Kopf, kann ggf. Ruhfkings haftbar sein.
  3. Da zunehmend mobile Endgeräte Social Media fähig sind und generell mit Servern und Cloud-Daten via UMTS, WLAN &Co interagieren, sollte jedes dieser Endgeräte auf angemessene Sicherheit im IT-Verbund überprüft werden. Welche Geräte auf welche Weise von wem genutzt werden dürfen, erfordert also entsprechende interne Regelungen.
  4. Interne Regelungen zur Nutzung von Social Media (und generell von IT) sollte in separaten Dokumenten definiert und vereinbart werden. Der Arbeitsvertrag scheint hierfür eher ungeeignet zu sein.
  5. Wie IT und insbesondere Social Media im Unternehmen eingesetzt werden dürfen und müssen, sollte möglichst klar und transparent formuliert sein. Voraussetzung dafür ist, dass die Unternehmensleitung in dieser Sache selbst einen klaren Plan hat. Das sollte der Startpunkt des Handelns sein.

Wie im Bereich Marketing und Sales gilt also auch hier: Social Media ist ein Thema für die Chefetage!

Fazit: der Event war sehr informativ, die Anlage hier ist es ebenfalls.

 

Über

Gründer und CEO von Vianova-Company

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Veröffentlicht unter Human Resources, Recht, Social Media

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